Österreichische (1)
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes
kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst
werden.
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Wurde
der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er
mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger
berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Allgemeine Buchungshinweise: • Beachten Sie allfälige Einzelzimmerzuschläge. • Anzahlung: Ihre Buchung gilt als bestätigt, wenn Sie den Betrag von mindestens 3 Tagen, des vereinbarten Entgeltes, mittels Scheck bzw. Banküberweisung, geleistet haben. • Kinderermäßigungen werden nur im Zimmer der Eltern gewährt und werden vom jeweiligen Haus individuell verrechnet. • Bei Kurzaufenthalt (bis 3 Tage) wird ein Zuschlag verrechnet. • Ansonsten gelten die Bestimmungen des österreichischen Hotelreglements, das nationale Gegenseitigkeitsabkommen, die Hotelkonvektion. • Alle Angaben ohne Gewähr.
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